Die Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine private Form der Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer von steuerlichen Begünstigungen profitiert. Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können die Vorteile der Rürup Rente nutzen. Während der Sparphase können die Beiträge, die in die Rürup Rente eingezahlt werden, bis zu den geltenden Höchstgrenzen als Aufwendungen zur Altersvorsorge in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Für ledige liegt die steuerlich begünstigte Beitragsgrenze bei 20.000? und für verheiratete entsprechend bei 40.000? jährlich. Der Umfang, bis zu dem die Beiträge abzugsfähig sind, steigt im Laufe der Jahre an, bis im Jahr 2025 100% der Versicherungsbeiträge steuerfrei sind. Analog dazu sinkt auch die Steuerlast während der Auszahlungsphase der Rürup Rente, die frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers einsetzt. Zu Anfang sind die Rentenleistungen noch steuerpflichtig und unterliegen im Laufe der Jahre einer sinkenden Steuerlast, so dass im Jahr 2040 die Rürup Rente vollkommen steuerfrei bezogen werden kann. Die Leistungen aus der Rürup Rente können nur als monatliche lebenslange Rente und nicht als einmalige Kapitalzahlung in Anspruch genommen werden. Ausserdem kann die Rürup Rente nicht beliehen, veräußert oder übertragen werden.