Die Rürup Rente
Die Rürup Rente ist eine private Form der Altersvorsorge, bei der der
Versicherungsnehmer von steuerlichen Begünstigungen profitiert. Sowohl
Selbstständige als auch Angestellte können die Vorteile der Rürup Rente
nutzen.
Während der Sparphase können die Beiträge, die in die Rürup Rente eingezahlt
werden, bis zu den geltenden Höchstgrenzen als Aufwendungen zur
Altersvorsorge in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Für
ledige liegt die steuerlich begünstigte Beitragsgrenze bei 20.000? und für
verheiratete entsprechend bei 40.000? jährlich. Der Umfang, bis zu dem die
Beiträge abzugsfähig sind, steigt im Laufe der Jahre an, bis im Jahr 2025
100% der Versicherungsbeiträge steuerfrei sind. Analog dazu sinkt auch die
Steuerlast während der Auszahlungsphase der Rürup Rente, die frühestens mit
Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers einsetzt. Zu Anfang
sind die Rentenleistungen noch steuerpflichtig und unterliegen im Laufe der
Jahre einer sinkenden Steuerlast, so dass im Jahr 2040 die Rürup Rente
vollkommen steuerfrei bezogen werden kann.
Die Leistungen aus der Rürup Rente können nur als monatliche lebenslange
Rente und nicht als einmalige Kapitalzahlung in Anspruch genommen werden.
Ausserdem kann die Rürup Rente nicht beliehen, veräußert oder übertragen
werden.